Die Finanzverwaltung hat seit dem 01.01.2002 das Recht, im Rahmen einer Außenprüfung Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen. Dieser „digitale Datenzugriff“ ist eine zeitgemäße Prüfungsmethode, welche die Prüfung moderner papierloser Buchführungssysteme sicherstellt.
Diesem neuen Recht und den damit für die Unternehmer verbundenen Verpflichtungen wurde zunächst mit Unsicherheit und Skepsis begegnet. Eine Vielzahl von Zweifelsfragen konnte schnell im Dialog mit der Wirtschaft und den Steuerberatenden Berufen geklärt werden. Mittlerweile ist der digitale Datenzugriff alltägliche Prüfungspraxis. Die ersten Erfahrungen der Finanzverwaltung sind, auch was die Mitwirkung der Unternehmen angeht, durchweg positiv.
Der Datenzugriff verkürzt in vielen Fällen die Prüfungsdauer und entlastet durch den Verzicht auf die Vorlage papierner Unterlagen nicht nur die Finanzverwaltung sondern auch den Unternehmer und seine Mitarbeiter. Wie diese Veranstaltung zeigt, sehen auch die Unternehmen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater neue Chancen in der digitalen Datenanalyse.
Außenprüfungen sind erforderlich, um steuerlich bedeutsame Sachverhalte zu ermitteln, zu beurteilen und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Die Bayerische Finanzverwaltung ist sich bewusst, dass diese Prüfungen stets mit erheblichen Belastungen für das zu prüfende Unternehmen verbunden sind. Die Finanzverwaltung bemüht sich, die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten und erforderliche Prüfungen möglichst rationell abzuwickeln. Das Datenzugriffsrecht wird dafür in verantwortungsvoller und sachgerechter Form genutzt.