Alle Workshops finden jeweils parallel statt, um so in kleinen Gruppen einen intensiven Erfahrungsaustausch aus den Projekten an die Teilnehmer zu ermöglichen.

Themen der Workshops

  • Workshop III: Die Finanzverwaltung im Umgang mit dem Datenzugriff aus Sicht der Praxis (Willi Härtl, Georg Köhler DATEV eG) | Zusammenfassung
  • Workshop IV: Digitale Datenanalyse in der Österreichischen Steuer- und Zollverwaltung. Methoden zur Risikoanalyse, Prüfplanerstellung und Prüfung (Bernhard Kurz) | Zusammenfassung

 

Agenda des DFDDA06

AnfangszeitenInhaltDauer (Min.)
ab 08:00 Akkreditierung und Begrüßungskaffee 01:00
09:00 Begrüßung durch den Präsidenten der Fachhochschule Deggendorf 
Prof. Dr. Reinhard Höpfl und den Dekan der Fakultät Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. Georg Herde
00:20
09:20 KeyNote Speaker
Franz Meyer
Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen
Digitale Betriebsprüfung. Erfahrungen der Finanzverwaltung in Bayerm
00:30
09:50 Wolfgang Stegmann
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der DATEV eG, Nürnberg
Digitale Datenanalyse aus Sicht der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und der Unternehmen
00:30
10:20 Vorstellung der Workshops 00:30
10:50 Kaffeepause 00:20
11:10 Workshop - Reihe 1 00:50
12:00 Pause 00:10
12:10 Workshop - Reihe 2 00:50
13:00 Mittagsbuffet 01:30
14:30 Workshop - Reihe 3 00:50
15:20 Pause 00:10
15:30 Workshop - Reihe 4 00:50
16:20 Pause 00:10
16:30 Podiumsdiskussion
Zusammenfassung und Diskussion der Ergebnisse der vier Workshops
01:00
17:30 Ende der Veranstaltung  

Während der gesamten Veranstaltung haben Sie im Rahmen der Ausstellung Gelegenheit, sich über die Software- und Beratungsangebote der, an dem Forum teilnehmenden, Kooperationspartner zu informieren.

 

DATEV eG

datev

Die DATEV eG, Nürnberg, zählt zu den größten Informationsdienstleistern und Softwarehäusern in Europa. Das Unternehmen belegt im diesjährigen Lünendonk-Ranking Platz Vier in der Kategorie Softwarehäuser/Umsatz in Deutschland (31.12.2007: Umsatz 614,1 Mio. Euro; Mitglieder 39.052; Mitarbeiter 5.522). Sie ist Softwarehaus und IT-Dienstleister für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte sowie deren Mandanten. Wirtschaftsprüfer unterstützt DATEV mit Lösungen rund um die Abschlussprüfung mit zahlreichen Arbeitspapieren, Checklisten und Vorlagen für Prüfungsberichte. Es gibt Angebote für die, in diesem Berufsstand besonders anspruchsvolle, Qualitätskontrolle und -sicherung sowie für die digitale Datenanalyse.

Das Leistungsspektrum der DATEV reicht von rund 200 PC-Programmen über Online-Anwendungen, die Datenverarbeitung und -archivierung im Rechenzentrum, Beratungsleistungen und Angeboten zur Wissensvermittlung in Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern bis hin zu Outsourcingdiensten sowie Sicherheitsdienstleistungen. Die Bandbreite der Sicherheitsdienstleistungen reicht vom Schutz des Internet-Zugangs sowie von Rechnern und Netzwerken über die Datensicherung und Möglichkeiten zur sicheren Nutzung mobiler Arbeitsmittel bis hin zu differenzierten Beratungsleistungen und dem physischen Schutz von Geschäftsräumen.

Weitgehend automatisiert werden über das DATEV-Rechenzentrum Informationen zwischen mittelständischen Unternehmen, deren Steuerberatern und rund 200 Institutionen in Deutschland ausgetauscht - darunter Finanzverwaltungen, Sozialversicherungsträger, Krankenkassen, Banken, Berufsgenossenschaften oder statistische Ämter. In Datenbanken stehen den DATEV-Mitgliedern nahezu 450.000 Dokumente zu den Themen Steuer-, Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht im Volltext zur Verfügung.

Der Wunsch nach Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch in und aus Projekten mit der digitalen Datenanalyse wird immer lauter. Folgende Fragen in Gesprächen mit WP, StB, Revisoren und IT-Leiter werden fortgesetzt gestellt:

  • Der gläserne Steuerpflichtige, was kann die Finanzverwaltung tatsächlich aus den Daten der Mandanten entnehmen?
  • Wie prüft die Finanzverwaltung, welche Werkzeuge und Methoden setzt sie ein und gibt es Alternativen dazu?
  • Wie kann die digitale Datenanalyse bereits bei der Erstellung des Jahresabschlusses eingesetzt werden um den Mandanten zu beraten, bevor die Betriebsprüfung sich anmeldet?
  • Gibt es Alternativen zu der kostenintensiven Bereitstellung und Systempflege der operativen DV-Systeme um den gesetzlichen Anforderungen des Datenzugriffs nach Z1 [1] und Z2 zu erfüllen?
  • Welcher Mehrwert kann aus der gesetzlichen Verpflichtung (GDPdU) für die Unternehmung generiert werden, wenn schon die Daten zur Verfügung gestellt werden müssen?

Für die betriebliche Praxis bleibt sehr häufig die Ungewissheit:"Wie setze ich diese Fragen in ein Konzept um, bzw. wie wende ich erfolgreich getestete Methoden an, zur praktischen Lösung der anstehenden Probleme?"

Das 2. Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse setzt genau hier an. Als Fachhochschule - University of Applied Sciences - setzten wir auf angewandte und praxisbezogene Forschung. In Kooperation mit der DATEV eG als Organisator der Veranstaltung haben wir am 26. Oktober dieses Jahres Vertreter von Unternehmungen und Institutionen gewinnen können, die aus ihren Projekten im Rahmen der digitalen Datenanalyse berichten werden.

Der Hauptfokus liegt in diesem Jahr auf dem Erfahrungsaustausch. Es werden in kleinen Gruppen (Workshops) vier Themenbereiche bearbeitet, in denen anhand realisierter Projekte das praktische "doing" beschrieben wird. Die Gruppengröße gewährleistet einen intensiven Erfahrungsaustausch und die Kommunikation mit den Referenten. Damit jeder Teilnehmer an allen Workshops teilnehmen und möglichst viele praktische und persönliche Eindrücke mit nach Hause nehmen kann, werden alle Workshops an diesem Tag mehrmals angeboten.

Der Tag beginnt mit einem Eröffnungsvortrag im Plenum. Herr Franz Meyer, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, wird auf dem Hintergrund der vierjährigen Praxis der digitalen Betriebsprüfung zu den nun vorliegenden Erfahrungen und Perspektiven der Finanzverwaltung in Bayern berichten.

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[1] Vgl. GDPdU a.o.O., hier Kapitel I. Datenzugriff, 1. Umfang und Ausübung des Rechts auf Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO.

 

Partner und Ausstellung

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