Österreich führt im Zusammenhang mit der steuerlichen Betrugsbekämpfung im Registrierkassenbereich unangemeldete Kassennachschauen über die neue Finanzpolizei durch, wobei diese auch den Ist-Zustand der Aufzeichnungen kontrolliert und den Kassennutzer auffordert, die aktuellen Kassendaten unverzüglich mittels Kopieren auf einen Datenträger zu übergeben. Aufgrund dieser Maßnahme kommt die Steuerverwaltung erstmals in breiterem Umfang zu höchstwahrscheinlich originalen Daten, welche insbesondere im riskanten Erlösbereich zur Verifizierung der Zahlen im Rechenwerk verwendet werden können. Dort wurde bisher über eher komplexe Sollmodelle wie Elementverteilungen, oder Ziffernverteilungen(z.B. Benford) mit wechselndem Erfolg versucht, die Plausibilität der erklärten Beträge zu prüfen. Dabei lagen die Hindernisse für eine breitflächige Anwendung auf der einen Seite in der fraglichen universellen Gültigkeit der Modelle, andererseits in der Verpflichtung der BP, dem Geprüften im Rahmen des Parteiengehörs diese komplexen Methoden umfassend erklären zu müssen.
Die Veränderung der Prüfungsansätze kommt insoweit einem prüfungstechnischen Paradigmenwechsel gleich, als erstmals von der Idee der revisionären Prüfung der aufgezeichneten Vergangenheit mittels fraglich umfassend gültiger Vergleichsparameter abgegangen wird zugunsten einer Kontrolle der gegenwärtigen Verhältnisse und der Verwertung daraus erlangter höchstwahrscheinlich unverfälschter Daten mit Hilfe eines mit einfachen rechnerischen Ansätzen durchführbaren innerbetrieblichen Datenvergleiches.