Der stetig anwachsende Grad der IT-Unterstützung operativer Geschäftsprozesse hat zur Folge, dass Informationen, die für die Rechnungslegung relevant sind, immer früher im Prozessverlauf feststehen (z. B. Kontierungsregeln in prozessgestützten Buchführungssystemen). Rechnungslegungsrelevante Teile von Vorsystemen wie Fakturierungsfunktionen in der Auftragsverwaltung oder die maschinelle Bewertung von Halbfabrikaten in der Produktionsplanung und -steuerung geraten damit immer mehr in den Fokus der Abschlussprüfung. Solche Vorsysteme produzieren zudem immer größere Datenmengen, die für Buchführung und Jahresabschluss/Lagebericht relevant sind.
Damit sind erhebliche Herausforderungen für Unternehmen und Abschlussprüfer verbunden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die handels- und steuerrechtlichen Anforderungen an die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht über das gesamte Geschäftsjahr auch bei großen Datenvolumina eingehalten werden. Abschlussprüfer müssen trotz wachsenden Honorardrucks auch bei ständig anwachsendem prüfungsrelevantem Datenvolumen eine hohe Prüfungsqualität gewährleisten.
Eine nachhaltige Lösung solch komplexer Aufgabenstellungen ist nur durch eine optimale Integration von Datenanalysen in die Abschlussprüfung möglich. Die Datenanalyse ist derzeit eine Prüfungstechnik im Rahmen der analytischen Prüfungshandlungen. Planung, Durchführung und Ergebnisse der Datenanalysen wirken sich jedoch in sämtlichen Phasen der risikoorientierten Abschlussprüfung aus.
Wie für alle Prüfungshandlungen gelten aber auch für die Datenprüfung die Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Auch hier muss daher eine fundierte Prüfungsplanung erfolgen, die nicht aus dem Auge verliert, dass von der Datenprüfung für die risikoorientierte Prüfung verwertbare Ergebnisse erwartet werden. Geradezu unwirtschaftlich sind daher Datenanalysen, die mangels hinreichender Zielfokussierung eine Vielzahl unpräziser und unscharfer Ergebnisse erzeugen. Sie lösen häufig weitere Prüfungshandlungen aus, die letztlich aber keine tieferen Erkenntnisse für die Abschlussprüfung zur Folge haben. Auch die Datenanalyse muss daher risikoorientiert vorgehen. Sie sollte sich an den bedeutsamen Risiken ausrichten, wie sie im IDW-Prüfungsstandard zur Prüfung interner Kontrollsysteme (IDW PS 261) definiert sind. Auf diese Weise können Datenanalysen dazu dienen, bedeutsame Risiken so früh auszuschließen, dass in der Folge manuelle Prüfungshandlungen wie Einzelfallprüfungen entfallen können.
Durch die Kombination von Prozessprüfung mit Datenanalysen kann die Datenprüfung zudem Schwachstellen im rechnungslegungsrelevanten Kontrollsystem des geprüften Unternehmens aufdecken. Sie kann damit einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Kontrollwirksamkeit im Unternehmen leisten.
Im Vortrag wird der Stand der Integration von Datenanalysen in die Abschlussprüfung dargestellt.